Das neue System verändert die Art und Weise, wie Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten die Grenzen des Schengen-Raums überqueren.
📌 Im System werden erfasst:
- biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsaufnahme),
- Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise.
Ziel des EES ist die Kontrolle der 90/180-Tage-Regel, also der maximalen Aufenthaltsdauer für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.
Das System betrifft Personen ohne Visum des Typs D oder ohne Aufenthaltstitel.
Es ersetzt nicht die Arbeitserlaubnis oder das Arbeitsvisum.
🕒 In den ersten Wochen nach Einführung des Systems ist mit längeren Grenzkontrollen zu rechnen.